Aufwendungen für den Besuch von Schulen, die mit dem Erwerb
der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife abgeschlossen
werden, sind keine Werbungskosten
Einkommensteuer 2001
Leitsatz
Aufwendungen eines
Kommunikationselektronikers für den Besuch einer Fachoberschule für
Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, sind nicht als Werbungskosten
abzugsfähig. Selbst wenn der Steuerpflichtige anschließend ein
Studium absolviert, das seinerseits unstreitig zu Werbungskosten führt,
rechtfertigt der Bedingungszusammenhang zwischen der Erlangung der
Fachhochschulreife an der Fachoberschule und dem anschließenden Studium
keine andere Entscheidung, da es aus Gründen der Gleichbehandlung geboten
ist, alle Aufwendungen für den Besuch von Schulen, die mit der allgemeinen
Hochschulreife oder Fachhochschulreife abgeschlossen werden, generell nicht als
Werbungskosten zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 560 EFG 2004 S. 560 Nr. 8 EAAAB-20915
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