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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 9 K 22/18 EFG 2020 S. 87 Nr. 2

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1; EStG § 10d; EStG § 9 Abs 6

Kosten für einen ausländischen Internatsaufenthalt als vorweggenommene Werbungskosten

Leitsatz

Die Kosten für einen vorübergehenden Internatsaufenthalt im englischsprachigen Ausland, der vor einer dann wiederum in Deutschland absolvierten Qualifikationsphase zum Abitur stattfindet, sind als Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen keine (vorweggenommenen) Werbungskosten, auch wenn bereits zum damaligen Zeitpunkt ein deutsch-englisches Jurastudium angestrebt wurde, das besondere Sprachkenntnisse voraussetzt, und in dem Internat ein Kurs für englisches Recht belegt wurde.

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 87 Nr. 2
NAAAH-64304

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 03.07.2019 - 9 K 22/18

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