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BBK 9/2004 S. 4398

Teilweiser Ausschluss des Vorsteuerabzugs aus Bewirtungskosten

Mit dem StEntlG 1999/2000/2002 wurde der Abzug von Vorsteuerbeträgen ausgeschlossen, die auf Aufwendungen entfallen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7, Abs. 7 oder § 12 Nr. 1 EStG gilt. Damit ist mit Wirkung ab 1. 4. 1999 auch der Vorsteuerabzug aus dem – ertragsteuerlich – nicht abzugsfähigen Teil der Bewirtungskosten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG) ausgeschlossen. Der als Betriebsausgabe abzugsfähige Teil der Bewirtungskosten wurde mit dem StÄndG 2003 mit Wirkung ab 1. 1. 2004 nunmehr von 80 % auf 70 % der angemessenen Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass gekürzt. Das die auf die Bewirtungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge in vollem Umfang zum Abzug zugelassen. Nach Auffassung des FG sei d...

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