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Umsatzsteuerliche Neuregelungen zu Rechnungen und Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug
++ Kernaussagen ++Mit dem StÄndG 2003 hat der Gesetzgeber die umsatzsteuerlichen Anforderungen der Rechnungserteilung an EU-Vorgaben angepasst. Dazu hat das Stellung genommen, das nachfolgend im Volltext erläutert wird.
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Kurzgliederung ++ | |||||
I. | Einführung | IV. | Pflichtangaben in der Rechnung | ||
II. | Ausstellung von Rechnungen | • | Name und
Anschrift des Leistungsempfängers | ||
• | Definition
der Rechnung | • | Steuernummer/USt-IdNr. | ||
• | Rechnung in
Form der Gutschrift | • | Rechnungsnummer | ||
III. | Elektronisch übermittelte Rechnung | • | Ausstellungsdatum | ||
• | Elektr. Datenaustausch - EDI | • | Steuersatz | ||
• | Elektr. Rechnungen von Dritten | V. | Berichtigung von Rechnungen |
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Kurzgliederung ++ | |||||
VI. | Rechnungen über Kleinbeträge | X. | Unrichtiger Steuerausweis | ||
VII. | Fahrausweise als Rechnungen | XI. | Voraussetzung für Vorsteuerabzug | ||
VIII. | Zusätzl. Pflicht in besonderen Fällen | XII. | Inkrafttreten | ||
IX. | Aufbewahrung von Rechnungen | XIII. | Schlussbemerkungen |
I. Einführung
Der Rat der Europäischen Union hat am die sog. Rechnungsrichtlinie 2001/115/EG des Rats zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-R) verabschiedet (Amtsblatt EG 2002 Nr. L 15 S. 24). Ziel war es, die umsatzsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung zu har...