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Unterhaltsrecht | Rückforderung eines geschenkten Hausgrundstücks wegen Heimunterbringung des Schenkers
Schenken Eltern ihrem Sohn ein Grundstück unter Vorbehalt eines lebenslangen Wohnrechts und müssen sie später als Pflegebedürftige in einem Heim untergebracht werden, so kann die Auslegung des Schenkungsvertrags ergeben, dass das Grundstück zur Deckung der Heimkosten vermietet werden muss und deshalb nicht wegen Verarmung zurückgefordert werden kann. Der Beschenkte ist in diesem Fall als Eigentümer verpflichtet, die Nutzungsüberlassung an Dritte trotz des ursprünglich höchstpersönlichen Charakters des Wohnrechts zu dulden (, MDR 2004, 452).