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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 1963/02 VTa, Z, EU

Gesetze: ZK Art. 38 Abs. 1 ZK Art. 40 ZK Art. 202 Abs. 1 ZK Art. 202 Abs. 3 3. Anstrich ZK Art. 213 AO§ 5 AO§ 44 Abs. 1 Satz 2 TabStG§ 21 UStG § 21 Abs. 2

Auswahlermessen bei mehreren Steuerschuldnern

Leitsatz

  1. Für die Inanspruchnahme eines aufgrund seiner bedingt vorsätzlichen Beteiligung am Umschlag geschmuggelter Zigaretten gesamtschuldnerisch verpflichteten Eingangsabgabenschuldners bedarf es keiner ausdrücklichen Erwägungen der Zollbehörde zum Auswahlermessen, da deren Ermessenbetätigung im Falle der Begehung einer vorsätzlichen Steuerstraftat (Beihilfe zur Steuerhehlerei) in gleicher Weise wie bei der Inanspruchnahme von Haftenden vorgeprägt ist.

  2. Für die Ausübung des Auswahlermessens ist nur der Verschuldensgrad, nicht aber der Umfang der Beteiligung erheblich.

Fundstelle(n):
HAAAB-20645

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.03.2003 - 4 K 1963/02 VTa, Z, EU

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