1. Rückwirkender Wegfall des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß2. Keine Kürzung des Vorwegabzugs
für Vorsorgeaufwendungen bei Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz
Es ist im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass durch das Steuerentlastungsgesetz1999/2000/2002
der Sonderausgabenabzug für Zinsen auf Steuernachforderungen ab dem Veranlagungszeitraum 1999 weggefallen ist. (Rev. zugelassen)
Der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH ist nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2
Satz 2 Buchst. a i.V.m. § 10 c Abs. 3 Nr. 2 EStG zu kürzen, wenn die GmbH ihm eine Pensionszusage erteilt hat (Anschluss an
).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 393 Nr. 7 EFG 2004 S. 99 Nr. 2 TAAAB-20307
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 17.10.2003 - 1 K 2402/01
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