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Verluste aus der Veräußerung von Wohnungen als Werbungskosten bei der Vermietung eines anderen Objekts
Der Leitsatz des (NWB EN-Nr. 235/2004) lautet wie folgt: „Es ist ernstlich zweifelhaft, ob einem Stpfl., der ohne Gewinnerzielungsabsicht Wohnungen erwirbt und veräußert, um ein anderes Objekt weiterhin ohne Zahlung einer Zweckentfremdungsabgabe als Büroraum vermieten zu können, der Abzug eines Verlustes aus der Veräußerung der Wohnungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus der Vermietung des zweckentfremdeten Objekts versagt werden kann.„
1. Zum Sachverhalt
Antragsteller in diesem Aussetzungsverfahren ist eine Eigentümergemeinschaft. Diese war in den Streitjahren 1996 und 1997 Vermieterin eines Gebäudes in Berlin-A, bestehend aus zwölf Wohnungen, vier Arztpraxen und einer Apotheke. Das zuständige Wohnungsamt beanstandete die Nutzung von Wohnraum bei drei der vier Arztpraxen und er- S. 1230ließ gegenüber den Antragstellern Bußgeldbescheide sowie gegenüber den Ärzten Räumungsverfügungen. Aufgrund der mit den Antragstellern langfristig abgeschlossenen Mietverträge drohten die Ärzte daraufhin hohe Schadensersatzforderungen an. Zur Vermeidung dieser Schadensersatzforderungen und zur Abwe...