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Investitionszulagengesetz 2005
Das Investitionszulagengesetz 2005 (InvZulG 2005) vom ist am im BGBl 2004 I S. 438 verkündet worden. Allerdings tritt das Gesetz erst am Tag der Genehmigung durch die EU-Kommission in Kraft. Rechtssicherheit hinsichtlich der Förderung von betrieblichen Investitionen in Ostdeutschland in den Jahren 2005 und 2006 besteht damit erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Der Tag der Genehmigung wird vom BMF im BGBl bekannt gegeben (vgl. § 10 InvZulG 2005). Eine ausführliche Erläuterung des InvZulG 2005 folgt nach der Genehmigung durch die EU-Kommission. Der nachstehende Beitrag bietet einen Überblick im Hinblick auf eine vorausschauende Investitionsplanung.
Das InvZulG 2005 enthält gegenüber dem vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf Änderungen in zwei wesentlichen Punkten. Diese Änderungen gehen auf von der EU-Kommission im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens geäußerte Bedenken zurück (vgl. BT-Drucks. 15/2605). Wenngleich ein beihilferechtliches Genehmigungsverfahren nach EG-Vertrag generell mit Unsicherheiten verbunden ist, kann – da den Änderungswünschen der Kommission entsprochen wurde – davon ausgegangen werden, dass das InvZulG 2005 genehmigt wird.
I. Art der begünstigten Investitionen
Das InvZulG 2005 fördert Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der prod...