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BBK Nr. 7 vom Seite 303 Fach 13 Seite 4610

Bilanzierung von Mietereinbauten

von Dipl.-Finw. (FH) Hans Walter Schoor, Kemmenau
Kernaussagen

Mietereinbauten sind Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude vornimmt. Eine Aktivierung setzt voraus, dass die Aufwendungen keine Erhaltungsaufwendungen, sondern Herstellungskosten sind. Aktivierungspflichtige Mietereinbauten können Scheinbestandteile, Betriebsvorrichtungen oder sonstige Mietereinbauten und -umbauten sein. Letztere liegen vor, wenn die Baumaßnahmen wirtschaftliches Eigentum des Mieters sind oder unmittelbar dem Betrieb dienen.


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Kurzgliederung

I.
Einführung
VI.
Sonstiger Einbau im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters
II.
Auffassung der Finanzverwaltung und Folgerechtsprechung
VII.
„Betriebsbezogener„ Einbau
III.
Erhaltungsaufwand
VIII.
Immaterielles Wirtschaftsgut
IV.
Scheinbestandteile
IX.
Rückstellung für Abbruchverpflichtung
V.
Betriebsvorrichtungen
X.
Verrechnung mit der Miete

I. Einführung

Bilanzsteuerrechtliche Besonderheiten ergeben sich, wenn ein Mieter auf einem Grundstück, das ihm weder zivilrechtlich noch wirtschaftlich zuzurechnen ist, Baumaßnahmen durchführt. Im Hinblick darauf, dass diese Baumaßnahmen in einem Gebäude durchgeführt werden, das dem Stpfl. nicht gehört, stellt sich die Frage, ob durch ...

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