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Bilanzierung von Mietereinbauten
KernaussagenMietereinbauten sind Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude vornimmt. Eine Aktivierung setzt voraus, dass die Aufwendungen keine Erhaltungsaufwendungen, sondern Herstellungskosten sind. Aktivierungspflichtige Mietereinbauten können Scheinbestandteile, Betriebsvorrichtungen oder sonstige Mietereinbauten und -umbauten sein. Letztere liegen vor, wenn die Baumaßnahmen wirtschaftliches Eigentum des Mieters sind oder unmittelbar dem Betrieb dienen.
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I. | Einführung | VI. | Sonstiger Einbau im wirtschaftlichen Eigentum des
Mieters |
II. | Auffassung der Finanzverwaltung und Folgerechtsprechung | VII. | „Betriebsbezogener„ Einbau |
III. | Erhaltungsaufwand | VIII. | Immaterielles Wirtschaftsgut |
IV. | Scheinbestandteile | IX. | Rückstellung für Abbruchverpflichtung |
V. | Betriebsvorrichtungen | X. | Verrechnung mit der Miete |
I. Einführung
Bilanzsteuerrechtliche Besonderheiten ergeben sich, wenn ein Mieter auf einem Grundstück, das ihm weder zivilrechtlich noch wirtschaftlich zuzurechnen ist, Baumaßnahmen durchführt. Im Hinblick darauf, dass diese Baumaßnahmen in einem Gebäude durchgeführt werden, das dem Stpfl. nicht gehört, stellt sich die Frage, ob durch ...