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BBK 7/2004 S. 4390
Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Das mit einer Kfz-Werkstatt bebaute Grundstück ist auch dann wesentliche Betriebsgrundlage, wenn die Nutzung notwendig ist, damit der Betrieb für eine zu überbrückende Zeit bis zum Bezug eines angemessenen Grundstücks aufrechterhalten werden kann (, BFH/NV 2004 S. 180).