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Überschusserzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften im Falle einer nicht auf Dauer vermieteten Wohnung
Das lässt sich in folgenden Leitsätzen zusammenfassen: (1) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften. Entsprechendes gilt bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung. (2) Wird eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus jedoch nicht auf Dauer vermietet, sondern im Wesentlichen an lediglich drei Mieter, die die Wohnung jeweils ca. drei Wochen im Jahr nutzen, gelten die Grundsätze der sog. Dauervermietungen nicht. Das gilt insbesondere dann, wenn die Wohnung nicht ernsthaft und nachhaltig zur Vermietung an ...