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Verzicht auf unentgeltliches Wohnungsrecht und Abschluss eines Mietvertrages
Der BFH hat im entschieden, dass es keinen Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO darstellt, wenn auf die Ausübung eines im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung eingeräumten unentgeltlichen Wohnungsrechts verzichtet und stattdessen zwischen dem Übertragenden und dem neuen Eigentümer des Grundstücks ein Mietvertrag geschlossen wird. Der Fortbestand des dinglichen Wohnungsrechts allein hindert die Wirksamkeit des Mietvertrages nicht.