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Arbeitshilfe August 2014

Nießbrauch am Grundstück: Bestellung und Vertrag – Muster

Prof. Dr. Karl Winkler

Die Bestellung des Nießbrauchs können die unterschiedlichsten entgeltlichen wie unentgeltlichen Rechtsgeschäfte zugrunde liegen (Schenkungsversprechen, Vermächtnis, Testament, Vertrag, ...). Erst durch das dingliche Erfüllungsgeschäft wird der Nießbrauch am jeweiligen Gegenstand erworben. Diese Bestellung erfolgt nach den für die Übertragung des jeweiligen Gegenstandes geltenden Regeln: bei beweglichen Sachen im Rahmen der Einigung und Übergabe, § 1032 BGB; bei unbeweglichen Sachen durch notariell zu beglaubigende Einigung und Eintragung nach § 873 BGB, bei Rechten durch Einigung und Abtretung, § 1068 BGB sowie bei einer Erbschaft oder bei Gesamtvermögen durch Übertragung der einzelnen zum Vermögen gehörenden Gegenstände. Zu beachten ist, dass es sich beim Nießbrauch um ein unübertragbares und unvererbliches absolutes Recht handelt, die Nutzung einer Sache oder eines Rechts zu ziehen.

Mehr zum Thema Nießbrauch sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

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