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Arbeitshilfe - Stand: 24.04.2025

Wohnungsüberlassung mit Wohnungsrecht – Muster

Andreas Blunk und Zacharias-Alexis Schneider
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Im Rahmen der Übergabe von Immobilien, z.B. wie im Muster von einer Wohnung, möchte der Übergeber diese ganz oder teilweise noch trotz vorweggenommener Erbfolge weiter nutzen. Insoweit bietet sich regelmäßig ein Nießbrauchvorbehalt gemäß §§ 1030 ff. BGB an. Allerdings ist dieser für Dritte pfändbar, da dieser kraft Gesetzes nach § 1059 S. 2 BGB einem Dritten überlassen werden kann (vgl. § 857 Abs. 3 ZPO). Vor diesem Hintergrund wird daher oft „nur“ ein Wohnungsrecht vorbehalten, da dieses mangels Übertragbarkeit für Gläubiger des Wohnungsberechtigten unpfändbar ist (vgl. §§ 1092 Abs. 1 S. 1, 1274 Abs. 2 BGB). Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn gemäß § 1092 Abs. 1 S. 2 BGB explizit vereinbart wurde, dass der Berechtigte die Ausübung der Dienstbarkeit einem anderen überlassen darf. Diese Vereinbarung muss zudem von der Eintragungsbewilligung umfasst und im Grundbuch eingetragen worden sein.

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