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Körperschaftsteuer; | inländische Betriebsstätte einer ausländischen Managementgesellschaft (§ 2 KStG)
Übernimmt eine ausländ. Management-KapGes die Leitung eines im Inland belegenen und von einem Steuerinländer betriebenen Hotels und übt sie die Leitungstätigkeit durch einen von ihr angestellten und bezahlten General-Manager aus, dem ein eigener Arbeitsraum in dem Hotel zur Verfügung gestellt wird, so hat die ausländ. Gesellschaft im Inland eine Betriebsstätte; sie erzielt beschränkt körperschaftsteuerpflichtige und gewerbesteuerpflichtige Einkünfte ().