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Grunddienstbarkeit: Bestellung einer Baubeschränkung – Muster
Grunddienstbarkeit: Bestellung einer Baubeschränkung
Nach § 1018 BGB kann ein Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf oder dass auf dem Grundstück gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen oder dass die Ausübung eines Rechts ausgeschlossen ist, das sich aus dem Eigentum an dem belasteten Grundstück dem anderen Grundstück gegenüber ergibt (Grunddienstbarkeit).
Eine Baubeschränkung kann dabei grundsätzlich zulässiger Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein (BGH, NJW 2002, 1797). Sie stellt einen Typus der Unterlassungsdienstbarkeit dar, die den Grundstückseigentümer verpflichtet, gewisse Handlungen, die ihm aus seinem Eigentum und gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorgaben grundsätzlich erlaubt wären, zu unterlassen, wie etwa die Errichtung von Gebäuden in bestimmter Höhe und Abstandsflächen.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: