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Bauträgervertrag: Neubauobjekt – Muster
Bauträgervertrag: Neubauobjekt
Der Bauträgervertrag für ein Neubauobjekt unterliegt wie jeder andere Bauträgervertrag auch den Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und der umfangreichen Rechtsprechung in diesem Bereich. Der Bauträger baut stets auf eigenes Risiko und mit eigenem bzw. finanziertem Geld. In Abgrenzung zum Bauunternehmer ist der Bauträger daher in der Lage, dem Erwerber das Eigentum am Grundstück und den darauf erstellten Gebäuden zu verschaffen. Mithin bedarf der Bauträgervertrag zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung, was bei einem Vertrag über die Erbringung von Bauleistungen gerade nicht erforderlich ist.
Die ggf. in der Schreibvorlage enthaltenenPraxishinweise dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.
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