Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Telekommunikation | Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation nach dem AWG verfassungswidrig
Das entschieden, dass die Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation nach §§ 39 bis 41 AWG mit Art. 10 GG unvereinbar ist. Die gegenwärtige Rechtslage ist bis zum noch hinnehmbar. Bei der Neuregelung ist insbesondere ein hinreichender Rechtsschutz für sämtliche Betroffenen gegenüber der Datenerhebung und Weiterverwertung, aber auch bei der Vernichtung nicht mehr benötigter oder rechtswidrig erhobener Daten, ferner die Kennzeichnung der erhobenen Daten bei der Verwendung zu weiteren Zwecken zu sichern.