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Gewerblicher Rechtsschutz | Reform des Geschmacksmusterrechts
Das Gesetz zur Reform des Geschmacksmusterrechts (Geschmacksmusterreformgesetz) v. ist im BGBl 2004 I S. 390 verkündet worden und tritt im Wesentlichen am in Kraft. Das Reformgesetz enthält als Art. 1 ein neues Geschmacksmustergesetz; ebenfalls neu gefasst ist in der Anlage zu § 2 Abs. 1 Patentkostengesetz das Gebührenverzeichnis in Abschnitt IV zu Geschmacksmustersachen. Wir werden über das Geschmacksmusterrecht demnächst ausführlich berichten.