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Einkommensteuer | kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht durch Mindeststeuersatz gemäß § 50 Abs. 3 EStG 1990 infolge Nichtgewährung des Grundfreibetrags
Der Mindeststeuersatz gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG 1990 von 25 v. H. des Einkommens eines gebietsfremden beschränkt Stpfl. aus selbständiger Arbeit verstößt gem. nicht gegen Gemeinschaftsrecht, sofern er nicht höher ist als der Steuersatz, der sich für den betroffenen Stpfl. tatsächlich aus der Anwendung des progressiven Steuertarifs auf die Nettoeinkünfte zuzüglich eines Betrags in Höhe des Grundfreibetrags ergeben würde (Anschluss an das Gerritse, BStBl 2003 II S. 859). – Anmerkung: Aus der Anwendung des progressiven Steuertarifs einschließlich des Grundfreibetrags auf die „Nettoeinkünfte„ hätte sich im Streitfall eine Steuer von 11 084 DM gegenüber dem Mindeststeuersatz von 12 500 DM ergeben. Entgegen der Aussage im Leitsatz wurde der Grundfreibetrag ...