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OFD Düsseldorf 13.02.2004 S 2253 A - St 214, NWB 15/2004 S. 114

Einkommensteuer | verbilligte Überlassung einer Wohnung (§ 21 Abs. 2 EStG)

Nach § 21 Abs. 2 EStG ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 56 v. H. (bis einschl. VZ 2003 weniger als 50 v. H.) der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Der (BStBl 2003 II S. 646) eine Aufteilung auch für Mieten von mindestens 50 v. H. (ab 2004 mindestens 56 v. H.), aber weniger als 75 v. H. der Marktmiete vorgenommen, wenn die aufgrund einer verbilligten Vermietung angezeigte Überschussprognose zur Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht negativ ist. Die Grundsätze dieses Urteils sind erst ab dem VZ 2004 anzuwenden, (NWB EN-Nr. 1002/2003). Nach § 558 Abs. 3 BGB darf die Miete grds. innerhalb von drei Jahren ni...BStBl 1997 II S. 605

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