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Einlage und Abschreibung eines Firmenwerts
Die Aktivierung eines durch Einlage erlangten immateriellen WG (hier: Geschäftswert) ist nach § 5 Abs. 2 EStG unzulässig. Auch bei einer Nichtanwendung des § 5 Abs. 2 EStG könnte ein eingelegter, im steuerfreien Bereich entstandener Geschäftswert nur mit Null DM angesetzt werden, da eine Bewertung in Anlehnung an die künftigen Ertragsaussichten mit den Wertungen des Ertragsteuerrechts nicht vereinbar wäre (nrkr. , BFH-Az.: I R 6/01, EFG 2001 S. 280).