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Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG)
Durch das StSenkG ist in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG die Übertragung von Einzel-WG aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers oder aus dessen Sonder-Betriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt neu geregelt worden. Diese Übertragung ist nunmehr — von bestimmten Ausnahmen abgesehen — zwingend zum Buchwert vorzunehmen, was eine steuerneutrale Übertragung von Einzel-WG sicherstellt. Diese Neuregelung gilt für Übertragungen von WG ab dem . Der Gesetzeswortlaut des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG unterscheidet allerdings nicht zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Einzel-WG, was zu Zweifeln hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Vorschrift geführt hat. Dazu nimmt die wie folgt Stellung: § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG erfasst insbesondere auch ...BStBl 1978 I S. 8 ff.