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Kiesvorkommen in einem Betriebsgrundstück als ein zum Privatvermögen zählendes eigenständiges Wirtschaftsgut?
Ein im Erdreich lagerndes Kiesvorkommen ist nur dann als ein zum Privatvermögen gehörendes WG anzusehen, wenn dieser Bodenschatz zur nachhaltigen Nutzung und Verwertung in den Verkehr gebracht wird und sich der Kaufpreis aus den Preisen für den Grund und Boden und für den Bodenschatz zusammensetzt. Diese Voraussetzung ist gem. nrkr. (BFH-Az.: IV B 139/03, EFG 2003 S. 1377) dann nicht erfüllt, wenn der Grund und Boden einschließlich Kiesvorkommen zum Bau einer ICE-Strecke veräußert wird und der Erwerber kein Interesse an der Ausbeutung des Kiesvorkommens hat.