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Ansparabschreibung bei Existenzgründern
Die OFD Koblenz hat mit Kurzinformation vom - S 2183b A - 058/03 zur Ansparabschreibung bei Existenzgründern Stellung genommen: Aufgrund der zeitlichen Anwendungsregel in § 52 Abs. 11 Satz 4 EStG 1997 ist § 7g Abs. 7 EStG erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem beginnen. Demnach können auch Stpfl. Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 7 EStG bilden, die ihren Betrieb vor dem eröffnet haben und sich am noch im sechsjährigen Gründungszeitraum befunden haben. Stpfl., die die persönlichen Voraussetzungen des für Wj ab 1997 geltenden § 7g Abs. 7 EStG erfüllen und sich ab 1997 noch im Gründungszeitraum befinden, sollen nicht von der günstigeren Regelung ausgeschlossen werden. Dies bedeutet aber nicht, dass die Anwendung des § 7g Abs. 7 EStG auf Zeiträume vor 1997 ausgedehnt werden darf. Diese Stpfl. sollen vielmehr ab 1997 eine Gleichbehandlung mit „Neu-Existenzgründern„ erfahren. Bei Per...