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Baukostenzuschüsse bei Energieversorgungsunternehmen
Das zur ertragsteuerlichen Behandlung von Baukostenzuschüssen bei Energieversorgungsunternehmen Stellung genommen. Demnach sind nicht rückzahlbare Beträge, die Versorgungsunternehmen dem Kunden als privatem oder gewerblichem Endabnehmer im Zusammenhang mit der Herstellung des Versorgungsanschlusses als Baukostenzuschüsse in Rechnung stellen, Vermögensvorteile, die der Zuschussgeber zur Herstellung des Anschlusses dem Zuschussempfänger zuwendet. Der hergestellte Versorgungsanschluss, für den der Zuschuss gezahlt wird, ist ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens des Versorgungsunternehmens. Gem. R 34 Abs. 2 EStR hat das Versorgungsunternehmen ein Wahlrecht, empfangene Zuschüsse als Betriebseinnahmen zu erfassen oder von den selbst getragenen Ans...