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Anschaffungsnahe Aufwendungen bei Wohngebäude
(1) Eine Wohnung wird gem. (BFH/NV 2003 S. 301) nicht in ihrem Standard erhöht und damit i. S. des § 255 Abs. 1 HGB betriebsbereit gemacht, wenn durch Baumaßnahmen nach dem Erwerb der Wohnung von den Kernbereichen der Wohnungsausstattung (Heizung, Sanitär- und Elektroinstallation sowie Fenster) nur einer in seinem Gebrauchswert deutlich erhöht wurde, während im Bereich der anderen lediglich Reparaturen durchgeführt und deren Gebrauchswert nicht wesentlich gesteigert wurde. (2) Bei der Frage, ob Aufwendungen für Baumaßnahmen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind, werden Baumaßnahmen, die sich zeitlich verbunden über mehrere Jahre erstrecken, im Zusammenhang gewürdigt (, BFH/NV 2003 S. 299). (3) Für die Annahme einer wesentlichen Ver...