Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ablaufhemmung
(1) Der Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 AO wird gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 82/02, EFG 2003 S. 130) auch gehemmt, wenn die Prüfungsanordnung erst nach Durchführung der Schlussbesprechung vor Absendung des Prüfberichts erteilt wird. (2) Eine durchgeführte Betriebsprüfung hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist gem. rkr. (EFG 2003 S. 132) nicht, wenn aus ihr Folgerungen für VZ gezogen werden, die nicht von der Prüfungsanordnung umfasst sind. Die Korrekturmöglichkeit nach § 174 Abs. 4 Satz 1 AO bestehe nicht, wenn sich zwei Steuerbescheide nicht zwingend widersprechen. (3) Die Festsetzungsfrist endet gem. nrkr. (BFH-Az.: V B 238/02, EFG 2003 S. 131) im Falle ein...