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Finanzgericht Baden-Württemberg  v. - 11 K 214/99 EFG 2003 S. 132

Gesetze: AO 1977 § 171 Abs. 4 S. 1, AO 1977 § 174 Abs. 1, AO 1977 § 174 Abs. 4

Umfang der Ablaufhemmung bestimmt sich nach dem Inhalt der Prüfungsanordnung

Keine Aufhebung bestandskräftiger Gewerbesteuermessbescheide für freiberufliche Tätigkeit nach § 174 AO

Gewerbesteuer-Messbetrag 1988-1990

Leitsatz

1. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO umfasst nur die in der Prüfungsanordnung genannten Besteuerungszeiträume, selbst wenn aus den Prüfungsfeststellungen auch Folgerungen für andere, (hier) vor dem Prüfungszeitraum liegende Veranlagungszeiträume gezogen werden.

2. § 174 Abs. 1 oder Abs. 4 AO ermöglichen nicht die Aufhebung bestandskräftiger Gewerbesteuermessbescheide aufgrund eines für andere Veranlagungszeiträume ergangenen, rechtskräftigen Finanzgerichtsurteils, in dem die Tätigkeit des Steuerpflichtigen als eine freiberufliche beurteilt wird.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 132
EFG 2003 S. 132 Nr. 3
CAAAB-06071

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Finanzgericht Baden-Württemberg v. 11.09.2002 - 11 K 214/99

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