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Immaterielles Wirtschaftsgut
Ein in der Steuerbilanz auszuweisendes immaterielles WG (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 266 Abs. 2 HGB) muss gem. (BFH/NV 2003 S. 154) einen wirtschaftlichen Wert verkörpern, der nach der Verkehrsanschauung einer besonderen Bewertung zugänglich ist (st. Rspr.) Ob diese Voraussetzungen vorliegen, kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden.