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Teilwertabschreibung auf Beteiligung und Rückstellung bei drohender Inanspruchnahme aus Bürgschaft
Das (Nichtzulassungsbeschw. eingel., BFH-Az.: I B 131/02) entschieden, dass bei einer Beteiligung an einer KapGes (§ 8 Abs. 1 KStG) nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale und wirtschaftliche Bedeutung des Beteiligungsunternehmens für die Wertzumessung entscheidend sind. Auch bei Ertragslosigkeit der Beteiligung könne eine Teilwertabschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG) auf die Hälfte der Anschaffungskosten ausreichend sein, wenn die Beteiligung weiterhin eine funktionale und wirtschaftliche Bedeutung habe. Weiter führt das FG aus, dass eine Rückstellung wegen drohender Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft erst dann gerechtfertigt ist, wenn nach den am Bilanzstichtag gegebenen Verhältniss...