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Promotionsstudium als Ausbildung oder Fortbildung
Aufwendungen für ein Promotionsstudium können gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 75/02, EFG 2002 S. 1219) auch außerhalb eines sog. Promotionsdienstverhältnisses als sog. vorweggenommene WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd zu berücksichtigen sein, wenn der betreffende Stpfl. nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium vor der Aufnahme dieses weiteren Studiums bereits mehrere Jahre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt hat (Abweichung von der st. BFH-Rspr.).