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Kapitalgesellschaft; Beiträge zur Rückdeckung einer Pensionszusage als vGA?
Beiträge, die eine GmbH für eine Lebensversicherung entrichtet, die sie zur Rückdeckung einer ihrem Ges.-Gf. zugesagten Pension abgeschlossen hat, stellen gem. auch dann keine vGA dar, wenn die Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG); ferner hat der BFH mit diesem Urteil in einem weiteren Leitsatz darauf hingewiesen, dass eine vGA voraussetzt, dass die Unterschiedsbetragsminderung bei der Körperschaft die Eignung hat, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen.