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Beziehungen zu nahe stehenden Personen
Gegenstand des Entwurfs eines IDW Prüfungsstandards (IDW EPS 255) sind Beziehungen zu nahe stehenden Personen im Rahmen der Abschlussprüfung, der mit Stand in WPg 2002 S. 1334 veröffentlicht wurde. Nach begrifflichen Abgrenzungen und einer Erläuterung der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter sowie des Abschlussprüfers stehen die Planung und Durchführung der Abschlussprüfung im Mittelpunkt. Es schließen sich Ausführungen über die Berichtsprüfung sowie zur Übereinstimmung mit ISA an.