Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Zum werden neben der Heraufsetzung des maßgeblichen Satzes für die Rentenversicherung von 19,1 auf 19,5 % erhebliche Erhöhungen der Bemessungsgrundlagen in Kraft treten. Vorgesehen sind als jährliche Beitragsbemessungsgrenze 61 200 € in der Rentenversicherung sowie 41 400 € in der Krankenversicherung (monatlich 5 100 € [neue Bundesländer: 4 250 €] bzw. 3 450 €). Eine ausführliche Zusammenstellung der 2003 geltenden Werte im Rahmen der Sozialversicherung bzw. der Bewertung von Sachbezügen erhalten Sie wie gewohnt in den BBK-Januarheften, die in 2003 am 3. 1. bzw. 17. 1. erscheinen.