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Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei ambulantem Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst, der eine größere Anzahl fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte beschäftigt, erzielt gem. nrkr. (BFH-Az.: IV B 94/02, EFG 2002 S. 1233) Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Berufsträger (Inhaber) in jedem einzelnen Pflegefall leitend und eigenverantwortlich i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG tätig wird. Die zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums getroffene Wahl der Art der Gewinnermittlung – hier gem. § 4 Abs. 3 EStG – könne zu einem späteren Zeitpunkt nicht geändert werden.