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GmbH & Still; Angemessenheit der Gewinnverteilung
Die Grundsätze zur Überprüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung bei einer typischen GmbH & Still gelten gem. rkr. (EFG 2002 S. 1118) gleichermaßen für eine atypische GmbH & Still. Allerdings sei für den jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob die Besonderheiten der atypischen stillen Gesellschaft – insbesondere im Hinblick auf die von den atypischen stillen Gesellschaftern entfaltete Mitunternehmerinitiative und das Mitunternehmerrisiko – eine Berücksichtigung bei der Gewinnverteilung erfordern.