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Maßgeblichkeit des Bauantrags bei Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG)
Durch das StSenkG v. wurde die AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG bei Gebäuden des Betriebsvermögens, die nicht Wohnzwecken dienen, auf 3 v. H. abgesenkt. Nach § 52 Abs. 21b EStG ist bei diesen Gebäuden die bisherige AfA von 4 v. H. weiter vorzunehmen, wenn der Stpfl. im Fall der Herstellung vor dem mit der Herstellung begonnen hat oder im Fall der Anschaffung das Objekt aufgrund eines vor dem rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleich stehenden Rechtsakts angeschafft hat. Als Beginn der Herstellung gilt bei Gebäuden, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird, bei baugenehmigungsfreien Gebäuden, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Für die Anwendungsvorschrift des ...