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BBK 16/2002 S. 4233

Erhöhte Investitionszulage für das verarbeitende Gewerbe bei Betriebsaufspaltung

Gem. nrkr. (BFH-Az.: III B 34/02, EFG 2002 S. 940) ist die erhöhte InvZul für das verarbeitende Gewerbe im Falle einer Betriebsaufspaltung nicht zu gewähren, wenn die (klagende) Besitzgesellschaft an der (produzierenden) Betriebsgesellschaft nur mit 6,75 v. H. des Stammkapitals beteiligt ist.

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