Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erhöhte Investitionszulage für das verarbeitende Gewerbe bei Betriebsaufspaltung
Gem. nrkr. (BFH-Az.: III B 34/02, EFG 2002 S. 940) ist die erhöhte InvZul für das verarbeitende Gewerbe im Falle einer Betriebsaufspaltung nicht zu gewähren, wenn die (klagende) Besitzgesellschaft an der (produzierenden) Betriebsgesellschaft nur mit 6,75 v. H. des Stammkapitals beteiligt ist.