Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dienstliche Mitteilungen eines Außenprüfers an die Steuerfahndungsstelle
Die Rechtsfrage, wann (angeblich) ehrverletzende dienstliche Mitteilungen eines Außenprüfers an die Steuerfahndungsstelle nicht mehr durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) gerechtfertigt sind, hängt gem. (BFH/NV 2002 S. 620) weitgehend von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei einzelfallbezogenen Beurteilungen komme indes die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht in Betracht.