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Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Scheinunternehmen
Gem. nrkr. und 3032/97 (BFH-Az.: V R 10/02 und V R 9/02, EFG 2002 S. 506) ist der Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer GmbH jedenfalls dann nicht zu gewähren, wenn (a) sie die Umsätze weder erklärt noch versteuert hat und (b) sie keinerlei eigenständige unternehmerische Funktion besitzt, weil sie nur zu dem Zweck errichtet wurde, einen Rechtsmantel zu bilden, unter dessen Namen der tatsächlich Leistende verdeckt auftreten kann und (c) der in der Rechnung angegebene Geschäftssitz lediglich darin besteht, dass ein StB die Erlaubnis erteilt hat, an seinem Geschäftssitz ein Firmenschild anzubringen und (d) der Leistungsempfänger die tatsächlichen Umstände kannte oder hätte kennen müssen.