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Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG
Gem. – 37 – St II 24 kann der Stpfl. auch für die Anschaffung oder Herstellung eines unbeweglichen WG Sonderabschreibungen gem. §§ 3, 4 FördG in Anspruch nehmen, wenn dieses innerhalb des fünfjährigen Begünstigungszeitraums aus dem Umlaufvermögen oder aus dem Privatvermögen (nicht der Einkünfteerzielung dienend) in das Anlagevermögen überführt wird, soweit keine Mehrfachförderung besteht. Die vom BFH in seinem Urteil v. – IX R 35/97 (BBK F. 17 S. 3151) aufgestellten Grundsätze finden entsprechend Anwendung. Daher kann beispielsweise ein gewerblicher Grundstückshändler Gebäude oder Wohnungen innerhalb des Begünstigungszeitraums aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen überführen und anschließend für deren Ansch...