Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechnungsausstellung bei Geschäftsunfähigkeit (§ 14 Abs. 3 UStG)
Ein im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung geschäftsunfähiger Stpfl., der zum gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer nicht berechtigt ist, schuldet gem. nrkr. (BFH-Az.: V R 98/01, EFG 2002 S. 359) die Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG jedenfalls dann, wenn er nach Wiedererlangung der Geschäftsfähigkeit den Rechnungsempfänger über seine seinerzeitige Geschäftsunfähigkeit nicht aufklärt, insbesondere die seinerzeit gestellte Rechnung nicht berichtigt.