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Investitionszulage für Reisebusse
Zur Frage, welcher Abwesenheitszeitraum außerhalb des Fördergebiets bei der Nutzung von Reisebussen investitionszulagenunschädlich ist, vertritt die in noch zu entscheidenden Fällen folgende Auffassung: Bei der Durchführung von Rundreisen mit Omnibussen kann regelmäßig auch eine Abwesenheitsdauer von einem Monat als investitionszulagenunschädlich angesehen werden, sofern die gesamte Reise einen einheitlichen Einsatz im Fördergebietsverkehr i. S. von Tz. 2 des (BStBl 1995 I S. 18) darstellt. Maßgebliches Kriterium ist die übliche Dauer der Rundreisen im Omnibusverkehr, so dass auch Fälle denkbar sind, in denen auch ein Einsatz über einen Monat außerhalb des Fördergebiets noch nicht investitionszulagenschädlich ist. ...