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BBK 4/2002 S. 4188

Vorlage von Ausgangskonten zwecks Fertigung von Kontrollmitteilungen

Die schriftliche und mit Rechtsbehelfsbelehrung versehene Aufforderung des Betriebsprüfers anlässlich der Außenprüfung eines Kreditinstituts, das Giroausgangskonto (bankeninternes Verrechnungskonto) über einen eingegrenzten Bu-chungszeitraum vorzulegen, ist gem. nrkr. (BFH-Az.: VII R 28/01, EFG 2002 S. 69) auch dann noch gem. § 200 Abs. 1 Satz 2 AO ermessensgerecht, wenn die Vorlageverfügung mit der beabsichtigten stichprobenweisen Fertigung von Kontrollmitteilungen i. S. von § 194 Abs. 3 AO begründet wird.

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