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Vorlage von Ausgangskonten zwecks Fertigung von Kontrollmitteilungen
Die schriftliche und mit Rechtsbehelfsbelehrung versehene Aufforderung des Betriebsprüfers anlässlich der Außenprüfung eines Kreditinstituts, das Giroausgangskonto (bankeninternes Verrechnungskonto) über einen eingegrenzten Bu-chungszeitraum vorzulegen, ist gem. nrkr. (BFH-Az.: VII R 28/01, EFG 2002 S. 69) auch dann noch gem. § 200 Abs. 1 Satz 2 AO ermessensgerecht, wenn die Vorlageverfügung mit der beabsichtigten stichprobenweisen Fertigung von Kontrollmitteilungen i. S. von § 194 Abs. 3 AO begründet wird.