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BBK 4/2002 S. 4188

Anpassung der Betriebsprüfungsordnung an den Euro

Das BMF hat im BStBl 2001 I S. 984 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anpassung der Vollziehungsanweisung und der Betriebsprüfungsordnung an den Euro v. bekannt gemacht. Danach wird in § 13 Abs. 1 der Betriebsprüfungsordnung v. (BStBl I S. 368; BBK F. 27 S. 2199) die Angabe "50 Millionen Deutsche Mark" durch die Angabe "25 Millionen Euro" ersetzt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift ist am in Kraft getreten.

[KA]

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