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Abzugsfähigkeit von Kartellgeldbußen als Betriebsausgaben
Das FG Baden-Württemberg hat mit rkr. Urteil v. - 3 K 168/01 (EFG 2002 S. 72) wie folgt entschieden: (a) Der Anwendung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EStG 1990 i. d. F. des StÄndG 1992 steht es bei Beachtung des verfassungsrechtlichen Hintergrunds dieser Vorschrift nicht entgegen, dass die Kartellbehörde bei der mehrerlösbezogenen Bemessung einer Geldbuße keine Ausführungen dazu gemacht hat, ob und in welchem Umfang sie den durch den Gesetzesverstoß erlangten wirtschaftlichen Vorteil abgeschöpft hat und ob bei dessen Ermittlung die damit verbundenen Steuern vom Einkommen und Ertrag abgezogen worden sind. (b) Sich aus einer solchen Handhabung ergebende Feststellungsdefizite bezüglich der Tatbestandsmerkmale des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EStG sind vielmehr durch Schätzung zu beheben, die daran auszurichten ist, in welchem Umfang die tat- und täterbezogenen Merkmale der O...