Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Uneinbringlichkeit des Entgelts bei Zahlungsunwilligkeit des Leistungsempfängers?
Bei Streit zwischen Leistendem und Leistungsempfänger über das vereinbarte Entgelt ist, wenn nennenswerte Indizien für eine berechtigte Rechnungsstellung sprechen, davon auszugehen, dass kein Fall des unberechtigt zu hohen Umsatzsteuerausweises i. S. des § 14 Abs. 2 UStG vorliegt. In den Fällen der längerfristigen, konkretisierten Zahlungsunwilligkeit des Leistungsempfängers ist die Uneinbringlichkeit des Entgelts i. S. des § 17 Abs. 2 UStG gegeben (rkr. , EFG 2001 S. 1521).