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Kostendeckelung bei Kostenüberwälzung der Nutzung betrieblicher Kfz
Zur Frage, wie zu verfahren ist, wenn der Stpfl. die Kosten eines betrieblichen Kfz ganz oder teilweise seinen Kunden in Rechnung stellt, die Kosten also im Ergebnis nur zum Teil bzw. überhaupt nicht zu tragen hat, hat die wie folgt Stellung genommen: Für die Beurteilung, ob und in welcher Höhe ein pauschaler Wert für die private Nutzung des Kfz anzusetzen ist, kommt es nicht auf die tatsächlichen Aufwendungen an. Lediglich zur Vermeidung sinnwidriger Ergebnisse ist eine Begrenzung des Entnahmewerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf die tatsächlichen Aufwendungen möglich. Es würde aber die gesetzliche Regelung konterkarieren, wollte man es dem Stpfl. überlassen, trotz einer unstreitig auch privaten Nutzung des betrieblichen Kfz durch eine entsprechende Ges...